BOH – Berufsordnung für Heilpraktiker

Die Heilpraktikerschaft besitzt seit 1945 kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr.

Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit entsprechenden Änderungen von den sechs großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen.

Somit ist die BOH nur ein Leitfaden für Heilpraktiker/innen. Sie besitzt keine gesetzliche Bindung und ist deshalb auch nicht verpflichtend. Allerdings orientiert sie sich an ethischen Grundsätzen sowie an gesetzlichen Ge- und Verboten. 

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Berufserlaubnis

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